Leistungen für Filialisten

Häufig trägt für die Filiale der Betreiber die Verantwortung für den Brandschutz, da ein Brandschutzbeauftragter nicht explizit gefordert ist.

Dabei geht es um die Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen, den Brandschutz betreffend.

 

Wir entlasten Sie von der Betreiberverantwortung und überwachen für Sie die Einhaltung des Brandschutzes in jeder einzelnen Filiale:

  • Wiederkehrende Wartungen (Feuerlöscher, Türen mit Brandschutzanforderungen und weiteres)
  • Freihaltung und Benutzbarkeit von Rettungswegen
  • Schulung der Mitarbeiter einschließlich Feuerlöschübungen und Teilnahmezertifikat
  • Objektbegehungen

Die Dokumentation erfolgt im ausführlichen Brandschutzbeauftragten-Bericht gemäß DGUV Information 205-003 und vorliegenden Brandschutzkonzepten.