"Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Staaten verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden."
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"In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern."
Wikipedia
Wir übernehmen den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Dabei übernehmen wir die Brandschutzbeauftragung aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben und Arbeitsschutzvorgaben genauso wie aus Vorgaben von Sachversicherern und unterstützen Sie in der Wahrnehmung Ihrer Unternehmerpflicht.
Oftmals entstehen aus Brandverhütungsschauen Aufgaben, die zu erledigen sind, so genannte "Brandschutzmängel". Wir übernehmen die Beseitigung von Brandschutzmängeln und achten dauerhaft darauf, dass diese im laufenden Betrieb weitestgehend nicht mehr entstehen.
Folgenden Aufgabenkatalog für Brandschutzbeauftragte führt die DGUV Information 205-003 auf: