Vorbeugender Brandschutz im Alltag
Rechtsgrundlage | Inhalt | BSB |
§ 14 BauO NRW 2018 |
[…] „dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
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Abs 5.14.2 IndBauR NRW |
[…] „… sind für Industriebauten mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte beziehungsweise aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 2 000 m² Feuerwehrpläne anzufertigen und fortzuschreiben.“ [...]
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Abs 5.14.3 IndBauR NRW |
[…] „… von insgesamt mehr als 5 000 m² haben eine geeignete Brandschutzbeauftragte oder einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.“
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Abs 5.14.4 IndBauR NRW |
[…] „...von insgesamt mehr als 2 000 m², eine Brandschutzordnung aufzustellen.“
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Abs. 5.14.5 IndBauR NRW |
„Die Betriebsangehörigen sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach in Abständen von höchstens zwei Jahren über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, der
Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die
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DGUV-Regel 100-001 Arbeitsstätten- recht |
Demnach sind Flucht und Rettungspläne angebracht: bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
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Versicherer und Kunden |
Betriebliche Sicherheit: Gefährdungsanalysen, Sicherheitskonzepte, Zutrittskontrollen. Entwicklung, Planung, Umsetzung und Fortschreibung
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Arbeitsstätten- recht |
Mitarbeiterschulungen, Schulungen zum Brandschutzhelfer
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