Brandschutz-Beauftragung

Rechtsvorschriften fordern für Gebäude mit bestimmter Nutzung in Abhängigkeit von deren Ausdehnung seitens des Betreibers die Bestallung eines Brandschutzbeauftragten. Brandschutzbeauftragte müssen keine Betriebsangehörige sein und werden mit der Umsetzung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen innerhalb eines Betriebes beauftragt. Deren Bestellung ist der zuständigen Behörde zu benennen.

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten definiert unter anderem die DGUV-Information 205-023, welche unsere Arbeitsgrundlage bietet.

Die Dokumentation unserer Arbeit erfolgt im Brandschutzbeauftragten-Bericht. Dieser wird ständig fortgeschrieben und bildet somit ein jeweils gültiges Instrument, im dem der aktuelle Stand des betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes beschrieben wird.

Inhaltlich wird in jedem Unterpunkt nach den Kriterien

  • Soll
  • Ist
  • to do

beschrieben.

Vertrauen Sie auf unternehmens- und branchenübergreifende Erfahrungen und Kompetenzen. Gemeinsam finden wir oftmals Lösungen und Wege, den vorbeugenden Brandschutz rechtskonform mit kleinen mitteln umzusetzen.

Brandschutzbeauftragung - Funktion innerhalb des Unternehmens