Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen geben Handlungsanweisungen zur Verhinderung von Bränden. Im Gefahrenfall geben sie Anweisungen im Umgang mit der Gefahrensituation.

 

Teil A

Als Aushang für jeden Anwesenden im Betrieb. 

 

Teil B

Für alle regelmäßig im Betrieb anwesenden Personen. 

 

Teil C

Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

 

Wir erstellen diese Brandschutzordnungen unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Belange und Abläufe in Verbindung mit Vorgaben der Arbeitssicherheit und erteilter Genehmigungen.

Wir überprüfen diese regelmäßig auf unveränderte Gültigkeit und passen sie im Bedarfsfall den veränderten Gegebenheiten entsprechend an.

Brandschutzordnung Teil A, B und C - Handlungsanweisungen für den Betrieb nach DIN 14096