"Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen."
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler
Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. [...]
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B.
durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen."
Abschnitt 1.2 DGUSV Information 205-023
Wir stehen bereit!
Wir bilden Sie aus:
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer findet als wiederkehrende Präsenzveranstaltung in unserem Unternehmen in Lippstadt statt. Zur Abstimmung nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Betriebliche Ausbildungen zum Brandschutzhelfer können gleichfalls in Ihrem Unternehmen oder am relevanten Unternehmensstandort stattfinden. Wir nutzen Ihre Schulungsräume sowie Ihre bereitgestellte Fläche für die praktische Feuerlöschübung. Die Brandschutzhelfer werden dort geschult, wo diese ihre Aufgabe auch ausführen.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Grundzüge der Evakuierung
Unternehmensspezifische Besonderheiten
Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer
ohne Unternehmensbezug an jedem
letzten Freitag vormittags je Kalendermonat
in unserer Schulungsumgebung in Lippstadt.
Individuelle Termine zur betriebsinternen Ausbildung nach Absprache jederzeit planbar.
Für Ihre Anfrage direkt an uns: